Osama Bin Laden als Aufmacher von Spam
Mehrere Security-Spezialisten warnen vor unseriösen Meldungen, die über den Tod Osama Bin Ladens berichten.
Aufgrund der hohen Aktualität seien viele Benutzer bereit, erhöhte Sicherheitsrisiken in Kauf zu nehmen, um an die
gewünschten Informationen zu gelangen.
So berichtet F-Secure von E-Mails, denen angeblich Bilder des Leichnams anhängen. Die gepackte Datei enthält jedoch
einen Banking-Trojaner, der sich automatisch installiert, sobald die Datei geöffnet wird. Konkret handle es sich um den
Trojaner W32/Banload.BKHJ, der dazu dient, Online-Banking-Sitzungen mitzuschneiden und die getätigten
Überweisungen anschließend auf die Konten der Kriminellen umzuleiten.
Auch BitDefender warnt vor genanntem Trojaner. Ebenso konnten allerdings ein erhöhtes Aufkommen von Malware wie
beispielsweise Black Hat SEO als auch diverse PDF-Exploits festgestellt werden. Zudem seien Links zu Rogueware im
Umlauf: Diese Programme spüren angebliche Bedrohungen auf, verlangen allerdings nach einem kostenpflichtigen
Upgrade, um diese auch beseitigen zu können.
Kaspersky weist dagegen auf zweifelhafte Angebote hin, die derzeit in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter die
Runde machen. Hierbei stünde vor allen Dingen das Phising im Vordergrund. So werden die Benutzer mit einem Video
von Bin Laden gelockt. Um das angekündigte Video ansehen zu können, muss der Benutzer zunächst einem Eintrag auf
der eigenen Pinnwand zustimmen. Anschließend werden sie auf Gewinnspielseiten weitergeleitet, die um die Eingabe
privater Informationen bittet. Wir raten geschlossen dazu, sämtlichen Spam zu ignorieren und auf die aktuellen Meldungen der
Tagespresse zu warten.
News vom Mai 2011
7 Mythen über die E-Mail-Archivierung
So Archivieren Sie richtig:
Darf ein Unternehmen jede E-Mail archivieren? Was passiert mit privater Korrespondenzen? Sollte jede E-Mail
verschlüsselt werden? Hier finden Sie die gröbsten Fehleinschätzungen bei der E-Mail-Archivierung.
Viele deutsche Unternehmen handhaben das Thema E-Mail-Archivierung nur sehr unzureichend und die wenigsten
verfügen über eine rechtskonforme Lösung. Zahlreichen Vorschriften und teils intransparente Regeln sorgen zusätzlich
für Missverständnisse und Fehler. Wir haben die verbreitetsten Mythen zur E-Mail-Archivierung zusammengetragen.
1. Jede Mail muss archiviert werden
Alle Unternehmen – Kleingewerbetreibende ausgenommen – müssen ihre komplette Geschäftskorrespondenz für
sechs bis zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres aufbewahren. Daher ist es sinnvoll, die Geschäftskorrespondenz
eines Unternehmens per E-Mail für zehn Jahre zu archivieren und danach ebenso zuverlässig zu löschen. Spam,
Werbemittel und Newsletter sind von dieser Regelung aber nicht betroffen und können bedenkenlos gelöscht werden.
2. Jede Mail darf archiviert werden
Einige E-Mails können, andere müssen gespeichert werden. Es gibt aber auch Mails, die auf keinen Fall mitgespeichert
werden dürfen: private E-Mails von Mitarbeitern. Unternehmen, in denen die private E-Mail-Nutzung der Mitarbeiter
auch nur geduldet ist, verwandeln sich nach dem Gesetz zu einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Folglich
ist die Überwachung und Speicherung der E-Mail-Kommunikation grundsätzlich unzulässig, soweit keine explizite
Einwilligung der Mitarbeiter vorliegt.
3. Das Verbot privater Mails in Unternehmen ist juristisch ohne Alternativen
Auch wenn es die bequemste und einfachste Methode ist: Ein striktes Verbot für private E-Mail ist nicht mehr
zeitgemäß. Der gesamte Social-Media-Bereich weicht die Grenze von privater und geschäftlicher Nutzung IT auf und
gerade die Einbindung des Unternehmens in Facebook, Twitter oder ähnliche Netzwerke erfordert eine private oder
halbprivate E-Mail-Korrespondenz während der Arbeitszeit.
Daher ist es sinnvoller, als ein Verbot zu verhängen, darauf zu achten, dass diese E-Mails nicht Teil der
Archivierungsroutine werden. Dafür gibt es mehrere Optionen: Zum einen könnte jeder Mitarbeiter ein zweites E-Mail-
Konto bekommen, oder den Mitarbeitern wird erlaubt, Freemail-Accounts auch am Arbeitsplatz zu nutzen. So kann
jeder Mitarbeiter seine privaten E-Mails selber organisieren und ist dafür verantwortlich, dass diese nicht von
Sicherungs- oder Archivierungsroutine erfasst werden.
4. Das E-Mail-Archiv muss verschlüsselt sein
Alles verschlüsseln?
Der Gesetzgeber verlangt keine Verschlüsselung. Einige Fälle von unbeabsichtigten Datenverlusten zeigen aber, dass
es im Eigeninteresse der Unternehmen liegen sollte, Daten verschlüsselt zu speichern und zu übertragen. So sind nicht
nur die eigenen Daten geschützt, auch der Verlust und die damit einhergehenden Entschädigungsklagen Dritter lassen
sich vorbeugen. Eine rechtskonforme technische Lösung ermöglicht, die Daten in ihrer Gesamtheit sicher zu verwahren
und im Bedarfsfall an den Berechtigten entschlüsselt zu übergeben.
5. Bordmittel des E-Mail-Servers bieten alle nötigen Optionen
E-Mails werden häufig in proprietären Archivdateien gesichert, wie beispielsweise PST-Dateien in Exchange-
Umgebungen. Diese enthalten nicht nur die gesicherten E-Mails, sondern auch Kalendereinträge, Kontakte sowie
Aufgaben und werden häufig auf dem Endgerät des Anwenders abgespeichert.
Dies reduziert zwar die Datenmenge auf den Mail-Servern, bietet aber keinerlei
Compliance. Für den Administrator sind sie schwer zu verwalten und für den Anwender bieten sie keinen bequemen
Zugang zu archivierten Nachrichten. Darüber hinaus sind die Dateien weder vor Diebstahl noch vor Manipulationen
geschützt.
Um geschäftliche E-Mails inklusive Anhänge - wie gesetzlich gefordert - fälschungssicher und untersuchbar zu
speichern, ist nur eine serverseitige Lösung denkbar: Die eingehende Mail sollte abgespeichert sein, bevor sie den
Nutzer erreicht. Da dies die Performance eines E-Mail-Server in großen Unternehmen überfordert, ist ein dedizierter
Server, eine Appliance oder ein Cloud Service die passende Lösung.
6. Ein E-Mail-Archivsystem garantiert Rechtskonformität
Klare Vorgaben helfen beim Archivieren.
Neue, automatisierte Appliances oder Cloud-Lösungen mit hohem Zusatznutzen steigern die Motivation in
Unternehmen, ihre E-Mail-Archivierung rechtskonform aufzusetzen. Doch die Tools automatisieren nur den
Archivierungsvorgang. Unternehmen benötigen daher einen klaren Ablaufplan, damit einerseits alle
aufbewahrungspflichtigen E-Mails sicher archiviert und vor Zugriffen durch Unberechtigte geschützt sind und
andererseits andere Nachrichten gemäß des Datenschutzes genauso sicher gelöscht werden kann.
7. E-Mail-Archivierung geschieht nur aus juristischen Gründen
Selbst wenn es keine gesetzliche Verpflichtung geben würde, ist eine Sicherung der E-Mails nach heutigen Standart
sinnvoll: Eine umgehende Wiederherstellung verloren gegangener E-Mail-Infrastrukturen ist jederzeit möglich -
entweder von einer lokalen Appliance oder von einem externen Rechenzentrum, wo die Daten gespiegelt sind. Dabei
haben Mitarbeitern einen schnellen Zugriff und hervorragende Suchmöglichkeiten für die in ihrem Account
gespeicherten Mails, Anhänge, Kalendereinträgen, Kontakte und Aufgaben.
Quelle:
Mai 2011: Der Beitrag basiert auf einem Artikel der Publikation Computerwoche.